Dissertationsprojekte

Beginen im Spätmittelalter. Untersuchungen zum Beginenwesen in Thüringen und im Reich

Die vorliegende Studie möchte einen Beitrag zur Forschungsdisskusion um das spätmittelalterliche Beginenwesen vorstellen. Die religiöse Lebensform von Frauen, die sich weder einem Orden anschlossen noch nach einer approbierten Regel lebten, ist bisher vor allem unter häresiegeschichtlichen Fragestellungen untersucht worden. Die Grundlage bisheriger Studien bildete vor allem die Überlieferung zum Beginenwesen in den Rheinlanden und den Diözesen westlich des Rheins. Weitgehende Übereinstimmung besteht darin, dass eine unregulierte vita religiosa von Frauen dauerhaft nicht möglich war.

An dieser Stelle setzt die vorliegende Untersuchung ein. Ausgewertet wurde vor allem die urkundliche Überlieferung, die für das Beginenwesen in Thüringen zum Teil noch weitgehend unbekannt war. Zudem wurden auch die kurialen Quellen herangezogen, die neue Aussagen zu mehreren übergreifenden Fragestellungen zulassen.

Die vorliegende Arbeit widmet sich in zwei Hauptkapiteln dem Beginenwesen im 13. und im 14. Jahrhundert und konzentriert sich zunächst auf die frühesten Zeugnisse über die unregulierte vita religiosa in der Diözese Lüttich, die bisher vor allem aufgrund der dichten hagiographischen Überlieferung bekannt ist. Anhand der urkundlichen Überlieferung konnte gezeigt werden, dass sich vor allem in den Städten Frauen im Umfeld von Hospitälern niederließen und sich daraus schrittweise eine eigene religiöse Lebensform entwickelte, die der Beginen. Sie wurde seitens hochstehender und kuriennaher Kleriker gefördert, auf die auch die Vermittlung der ersten päpstlichen Erlaubnis dieser vita religiosa zurückzuführen ist.

Auch in Deutschland ist seit dem 13. Jahrhundert ein Anstieg der Anzahlder mulieres religiosae in den Städten nachzuweisen. Aus dieser religiösen Frauenbewegung ging einerseits der neu gegründete Orden der Magdalenerinnen hervor, der gleichfalls von jenem Klerikerkreis gefördert wurde, der im Jahre 1233 erstmals mit der Bulle „Gloriam virginalem“ ein päpstliches Schutzprivileg für das Beginenwesen in Deutschland vermittelt hat. Im selben Jahr lässt sich anhand der synodalen Gesetzgebung in der Erzdiözese Mainz feststellen, dass das Beginenwesen stark verbreitet sein muss, das sich im Verlauf der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts etablierte.

Bei der Frage nach den Vorläufern des Beginenwesens konnte anhand der Überlieferung zur weiblichen vita religiosa in Thüringen während des 11. und vor allem 12. Jahrhunderts nachgewiesen werden, dass bereits zu diesem Zeitpunkt Frauen ein religiöses Leben führten, ohne Mitglied einer Klostergemeinschaft zu sein. Erst durch Urbanisierungsprozesse während des 13. Jahrhunderts entstanden auf dichtem Raum mehrere geistliche Institutionen – nun auch verstärkt unter dem Einfluss der Stadteinführungen -, in deren Umfeld Frauen ein religiöses Leben führten. Neben der für zahlreiche Städte des nordalpinen Raumes bekannten Nähe von Beginen zu den Mendikanten, was auch in Thüringen nachzuweisen ist, konnte zudem gezeigt werden, dass Kontakte auch zu weiteren Kirchen und Klöstern der Stadt und des Umlandes bestanden.

Das zweite Hauptkapitel greift das gängige Forschungsparadigma der Beginenverfolgungen während des 14. Jahrhunderts auf. Dabei stand das Konzil von Vienne im Mittelpunkt, dessen Beschlüsse, die 1317 veröffentlicht wurden, eine reichsweite Verfolgung dieser religiösen Lebensform von Frauen initiiert haben sollen. Gerade in diesem Kapitel weichen die Ergebnisse der ausgewerteten Überlieferungen stark vom bisherigen Forschungsstand ab.
Die Veröffentlichung der Konzilsdekrete Cum de quibusdam und Ad nostrum löste keine Beginenverfolgung aus, weder in der Erzdiözese Mainz noch in anderen Erzdiözesen und Diözesen im nordalpinen Raum. Ebenfalls konnte anhand einer nochmaligen Sichtung der überlieferten Quellen des bisher nur scheinbar gut aufgearbeiteten Fallbeispieles Straßburg gezeigt werden, dass der Bischof zugunsten der Beginen an der Lösung der Interpretationsschwierigkeiten, die vor allem die Konzilsdekretale Cum de quibusdam aufgeworfen hatte, im engen Austausch mit der Kurie die wichtigste Vermittlerrolle innerhalb des deutschen Episkopats einnahm.
MIt Blick auf die Hochburgen des Beginenwesens in den Diözesen des heutigen niederländischen, belgischen und nordfranzösischen Raumes muss vielmehr auf die Bulle Cum de mulieribus geweisen werden, mit der die Kurie während der 1320er Jahre von den Bischöfen eine umfassende Untersuchung der Beginengemeinschaften gefordert hat. In den überlieferten Gutachten zu diesen Untersuchungen, die sich aus zahlreichen Diözesen erhalten haben, wird jedoch deutlich, dass keine einzige Beginenniederlassung aufgelöst bzw. keine einzelnen Beginen häretischer Lehren verdächtigt wurden. Die Bedeutung der Bulle Cum de mulieribus liegt besonders darin, dass sich das Beginenwesen in den genannten Regionen als religiöse Lebensform endgültig etabliert hatte.

In der Forschung hat darüber hinaus das Beginenwesen während der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts besondere Beachtung gefunden, da mehrere päpstliche und kuriale Privilegien überliefert sind, die die Inquisition gegen diese nun als häretisch wahrgenommene religiöse Lebenform förderten. Im Mittelpunkt stand dabei der Erfurter Dominikaner Walter Kerlinger. Im Gegensatz zur bisherigen Deutung konnte jedoch anhand einer Auswertung des Überlieferungszusammenhanges dieser Privilegien gezeigt werden, dass deren Ausstellung keinen Beweis für eine intensive Beginenverfolgung darstellt, sondern vielmehr das Resultat der besonderen Nähe Kerlingers zum Papst und zum Kaiser war. Da Kerlinger den zu diesem Zeitpunkt modernsten Ketzerbegriff zugrunde legte, der sich an „Ad nostrum“ orientierte und Begarden und Beginen mit Häretikern gleichsetzte, wurde diese Terminologie auch in die überlieferten Privilegien übernommen.
Die Umsetzung der Privilegien hing jedoch deutlich von der Kooperationsbereitschaft der jeweiligen Städte ab. Es konnte gezeigt werden, dass es sich bei den überlieferten Auflösungen von Beginengemeinschaften mehrere Städte nicht um das etablierte und zum Teil bis weit in das 13. Jahrhundert zurückreichende Beginenwesen handelte.
Ebenfalls konnte nachgewiesen werden, dass die Ausstellung der überlieferten päpstlichen Privilegien für ein Vorgehen gegen Begarden und Beginen auf die Suppliken der Inquisitoren zurückgeht und anhand dieser Quellen längst kein allgemeiner Verdacht gegen die Lebensform von Beginen bestand. Diese Befunde wurden auch auf die überlieferten päpstlichen Privilegien aus dem letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts übertragen, die bisher kaum Berücksichtigung fanden.
Den Abschluss bildete eine Untersuchung des sogenannten Basler Beginenstreites aus den Jahren ca. 1400-1409/10, anhand dessen bisher eine Kontinuität der Verfolgung von Beginen auch im frühen 15. Jahrhundert abgeleitet wurde. Entgegen dieser Deutung ist jedoch mit Blick auf die überlieferten Quellen davon auszugehen, dass hier ein singulärer Konflikt zu greifen ist, in dem die Franziskaner in Basel aufgrund ihrer hartnäckigen Weigerung, den Zahlungsaufforderungen seitens des Pfarrklerus nachzukommen, in die Kretik geraten waren. Singulär sind dabei der Verlauf und die Intensität dieser Auseinandersetzungen, was vor allem mit dem Dominikaner Johannes Mulberg zusammenhing. Mulberg bezog sich nämlich, um die Position der Franziskaner zu schwächen, auf Kontakt zwischen den Minoriten zu den Beginen in Basel, die er unter Bezug auf die Beschlüsse des Konzils von Vienne als Häretiker darstellte. Zugleich wandten sich in diesem Konflikt die Franziskaner auf der einen Seite und Johannes Mulberg mit Unterstützung des Basler Bischofs auf der anderen Seite an die Kurie. In dieser über mehrere Jahre dauernden Auseinandersetzung wurde Mulberg zunehmend isoliert. Schließlich erfolgte im Jahre 1410 die Rücknahme aller Maßnahmen gegen Beginen bzw. gegen die franziskanischen Drittordensgemeinschaft in Basel.

 

Beschreibung des Dissertationsprojektes „Beginen in Thüringen“

Die Bezeichnung „Begine“ wurde erstmals im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts für Frauen verwendet, die zwar ein religiöses Leben führten, jedoch keinem approbierten Orden angehörten und keiner einheitlichen Regel folgten. Dem Beginenwesen kommt unter den religiösen Bewegungen des Mittelalters aufgrund seiner teils starken Verbreitung und der differenzierten Lebensweise beachtliche Bedeutung zu.

Für Thüringen ist diese religiöse Lebensweise, wie auch teilweise das gesamte Spektrum der religiösen Bewegungen des Mittelalters in diesem Raum, noch nahezu unerforscht. Die derzeitige Forschung konzentriert sich demgegenüber seit längerem vor allem auf das Beginenwesen im rheinischen Raum. Dass die Beginenbewegung jedoch in Thüringen bereits früh belegt ist (1238 in Erfurt) und hier eine große Verbreitung erlangte, haben erste Untersuchungen mehrerer thüringischer Städte im Rahmen einer Staatsexamensarbeit ergeben. Zentren der Beginen in Thüringen waren vor allem Erfurt und auch die freien Reichsstädte Nordhausen und Mühlhausen; so konnten z.B. in Nordhausen, wo bisher nur ein einziger Beleg über Beginen bekannt war, bereits mehrere Beginen nachgewiesen werden.

Von diesen ersten Befunden ausgehend sollen zunächst die archivalischen Quellen in den jeweiligen städtischen und kirchlichen Archiven umfassend gesichtet werden, um ein differenziertes Bild davon zu erhalten, welche Rolle die Beginen im teils sehr kontrastreichen religiösen Leben der jeweiligen Stadt spielten. Unter anderem bedarf es auch weiterer Klärung der hoch- und spätmittelalterlichen Sakraltopografie der meisten thüringischen Städte. Diese muss z.B. auch für die freie Reichsstadt Nordhausen noch umfassender erarbeitet werden; hier werden insbesondere die beiden Nordhäuser Zisterziensernonnenklöster St. Maria in monte (Frauenberger Kirche) und St. Maria in valle (Altendorfer Kirche) als ‚Alternative’ zum Beginenwesen der Stadt näher untersucht.

Aufbauend auf den Detailuntersuchungen soll sich das Projekt ausgehend vom Beginenwesen in Thüringen allgemeineren Fragen zur Geschichte der religiösen Frauenbewegungen widmen, wie z.B. Beginen und Häresie sowie Beginen als Teil der religiösen Bewegungen des Mittelalters.

Friedrich Christian Lesser: Ein Theologe als Mitglied der Leopoldina
von Dr. Simon Rebohm:

Rebohm-Lesser-Leopoldina-Website