Herr Dr. Harry Schlip

Geboren 1949 in Berlin. Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin (FU). 1974 Erstes Staatsexamen. Danach während der Referendarzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU Berlin, nach dem Zweiten Staatsexamen als wissenschaftlicher Angestellter in Tübingen und später als Akademischer Rat in Würzburg – jeweils am Lehrstuhl Professor Willoweit – tätig. Arbeitsgebiete waren die deutsche Rechts-, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte sowie das geltende Zivilrecht.

1990 Ausscheiden aus dem Dienst der Universität Würzburg und Tätigkeit als OLG-bestellter Vertreter in einer örtlichen Anwaltskanzlei. Nach der Wiedervereinigung Eintritt in den Thüringer Landesdienst. 1991 Referatsleiter im Innenministerium. Aufgabenbereiche waren u. a. das Verwaltungsverfahrens-, Vollstreckungs- und Zustellungs- sowie das Informationsfreiheitsrecht, Teilbereiche des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das Staatshaftungs- und Enteignungsrecht sowie das Stiftungswesen. In allen Arbeitsbereichen Schaffung von Landesgesetzentwürfen.

Ende Oktober 2017 Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.

Den beruflichen Stationen entsprangen einzelne Aufsätzen und Artikel. Diese betreffen etwa den Bereich der deutschen Rechts- und Reichsverfassungsgeschichte (16. bis 18. Jh.), die frühe Diskussion zur Rehabilitierung und Entschädigung der SED-Opfer sowie Aspekte des Stiftungswesens (u. a. in Thüringen).

Stiftungsrat der Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung: 01/2018 – 12/2020